Arbeits­medizi­nische Vorsorgeuntersuchung (VU)

Arbeitsmedizinische Vorsorge hilft dabei, gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Auswahl und Durchführung der erforderlichen Vorsorgen – individuell abgestimmt auf die jeweiligen Tätigkeiten und Belastungen Ihrer Mitarbeitenden.

— Welche Vorsorge bieten wir an

Vorsorge passend zu Arbeitsplatz und Tätigkeit

Welche arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich oder sinnvoll ist, hängt von den konkreten Tätigkeiten und möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz ab.

Atemschutz

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten erfordern.

Auslandseinsätze

Individuelle arbeitsmedizinische Beratung und Vorsorge bei beruflichen Aufenthalten mit besonderen gesundheitlichen Risiken.

Bildschirmarbeit

Beratung und Vorsorge bei regelmäßiger Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen.

Biologische Arbeitsstoffe

Vorsorge bei beruflichen Tätigkeiten mit möglicher Infektionsgefährdung.

Gefahrstoffe

Vorsorge bei Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen.

Lärm

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit erhöhter Lärmbelastung.

Weitere arbeitsmedizinische Vorsorgen bieten wir abhängig von Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung individuell an. Sprechen Sie uns gerne an.

— Welche Vorsorge ist erforderlich

Pflicht- Angebots- oder Wunschvorsorge?

Je nach Tätigkeit und Gefährdung wird zwischen drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterschieden.

Pflichtvorsorge

Bei bestimmten Tätigkeiten mit besonderen gesundheitlichen Gefährdungen ist die arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend und muss vom Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst werden.

Angebotsvorsorge

Bei bestimmten Belastungen muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig.

Wunschvorsorge

Beschäftigte können sich eine arbeitsmedizinische Vorsorge wünschen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit und möglichen gesundheitlichen Risiken vermuten. Arbeitgeber müssen diesem Wunsch nachkommen und die Vorsorge veranlassen.

— So läuft die Vorsorge ab

Einfach und unkompliziert zur passenden Vorsorge

01

Bedarf ermitteln

Auf Grundlage der Tätigkeiten und Gefährdungen im Unternehmen wird festgestellt, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen erforderlich oder sinnvoll sind.

02

Termin & Vorsorge

Die Mitarbeitenden werden individuell beraten und die jeweils erforderlichen Maßnahmen werden durchgeführt.

03

Bescheinigung & weitere Planung

Nach der Vorsorge erstellen wir die entsprechenden Bescheinigungen für die
Mitarbeiter und das Unternehmen. Weitere Vorsorgetermine können direkt geplant werden. Gerne erstellen und pflegen wir für Sie auch kostenlos die verpflichtende Vorsorgekartei gemäß § 3 Absatz 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

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— FAQ’s

Häufig gestellte Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Die Rechtsgrundlage findet sich insbesondere in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie unter anderem im Arbeitszeitgesetz (§ 6 (3) ArbZG).

In welchen Abständen ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich?

Nach erstmaliger Vorsorge ist die Wiederholung in der Regel nach 6 – 12 Monaten erforderlich. Alle weiteren Vorsorgen nach jeweils 36 Monaten. Bei gravierenden Auffälligkeiten sind die Fristen zu verkürzen.

Wer übernimmt die Kosten der betriebsmedizinischen Vorsorge?

Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt laut Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 3 ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 vollumfänglich der Arbeitgeber.

Kann die arbeitsmedizinische Vorsorge auch vor Ort im Betrieb durchgeführt werden?

Die meisten Vorsorgen, Impfungen und Eignungsuntersuchungen können vor Ort stattfinden. Mit mobiler Ausstattung führen wir Sammeltermine direkt an Ihrem Standort durch und minimieren so Ausfallzeiten.

Wie wird mit persönlichen Gesundheitsdaten umgegangen?

Diese unterliegen ausnahmslos der ärztlichen Schweigepflicht!

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