Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Wer beruflich einen Lkw oder Bus fährt oder Fahrgäste befördert, muss für die Erteilung und Verlängerung bestimmter Fahrerlaubnisse seine gesundheitliche Eignung nachweisen. Wir unterstützen Sie mit ärztlichen Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung und beraten Sie dazu, welche Nachweise für Ihren Antrag erforderlich sind.

— ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN NACH FEV

Gesundheitliche Eignung für die Fahrerlaubnis

Für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist bei Erteilung oder Verlängerung eine ärztliche Untersuchung vorgesehen. Dabei wird geprüft, ob Anzeichen für Erkrankungen vorliegen, die der Fahreignung entgegenstehen können.

Wir besprechen Ihre gesundheitliche Vorgeschichte, führen die erforderliche Untersuchung durch und erstellen den ärztlichen Nachweis für Ihren Antrag. Der genaue Untersuchungsumfang richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen und Ihrer persönlichen Situation.

Zu den Bestandteilen können gehören:

  • Erhebung der Krankheitsvorgeschichte und aktueller Beschwerden
  • Fragen zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten
  • körperliche Untersuchung
  • Beurteilung möglicher gesundheitlicher Einschränkungen für das sichere Führen eines Fahrzeugs
  • Besprechung der Untersuchungsergebnisse
  • Ausstellung des ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Punkt 1 FeV

— WEITERE NACHWEISE FÜR FAHRPERSONAL

Sehvermögen und besondere Anforderungen

Neben der allgemeinen ärztlichen Untersuchung ist für die genannten Lkw- und Busklassen ein Nachweis über das Sehvermögen erforderlich. Welche Untersuchung und welche Bescheinigung Sie dafür benötigen, richtet sich nach den Vorgaben der Anlage 6 FeV.

Für Busfahrerinnen und Busfahrer sowie für Personen mit einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung können zusätzlich Nachweise zu Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit erforderlich sein. Das betrifft insbesondere die erstmalige Erteilung sowie bestimmte Verlängerungen ab den gesetzlich festgelegten Altersgrenzen.

Wir helfen Ihnen, die Anforderungen für Ihre Fahrerlaubnisklasse und Ihren Antrag einzuordnen. Bitte teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung mit, welche Fahrerlaubnis Sie beantragen oder verlängern möchten und welche Unterlagen die Fahrerlaubnisbehörde verlangt.

— FAQ’s

Häufig gestellte Fragen zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)?

Wer benötigt eine ärztliche Untersuchung nach FeV?

Eine Untersuchung nach Anlage 5 FeV ist bei der Erteilung oder Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Für einen regulären Pkw-Führerschein der Klasse B ist diese Untersuchung nicht generell vorgeschrieben.

Was wird bei der ärztlichen Untersuchung gemacht?

Wir erfassen Ihre gesundheitliche Vorgeschichte und untersuchen, ob Anzeichen für Erkrankungen bestehen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen können. Anschließend erhalten Sie den vorgesehenen ärztlichen Nachweis. Falls Ihre Fahrerlaubnisbehörde wegen einer konkreten Erkrankung ein spezielles Gutachten verlangt, richtet sich dessen Umfang nach der behördlichen Fragestellung.

Brauche ich zusätzlich eine Untersuchung des Sehvermögens?

Für die Erteilung oder Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E ist ein gesonderter Nachweis über das Sehvermögen erforderlich. Ob dafür eine ärztliche Bescheinigung oder ein augenärztliches Zeugnis vorzulegen ist, hängt vom Untersuchungsergebnis und den Vorgaben der FeV ab.

Wann ist ein zusätzlicher Leistungstest erforderlich?

Für die erstmalige Erteilung der Busklassen D, D1, DE und D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind besondere Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit nachzuweisen. Bei der Verlängerung gelten diese Anforderungen für die Busklassen ab Vollendung des 50. Lebensjahres und für die Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres.

Wie aktuell müssen die Nachweise bei Antragstellung sein?

Die Nachweise über die ärztliche Untersuchung, den Sehtest und einen gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen Leistungstest nach Anlage 5 FeV dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Planen Sie Ihren Untersuchungstermin deshalb passend zum Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Bieten Sie auch psychologische Testverfahren Anlage 5 Punkt 2 FeV an?

Das für Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderliche psychologischen Testverfahren (Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit) nach Anlage 5 Nr. 2 FeV bieten wir nicht an!

— Jetzt Starten

Sie benötigen eine Untersuchung nach FeV?

Ob Lkw-Führerschein, Busführerschein oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Wir klären mit Ihnen, welche ärztlichen Nachweise für Ihren Antrag erforderlich sind, und vereinbaren den passenden Untersuchungstermin. Halten Sie bei Ihrer Anfrage bitte Ihre Fahrerlaubnisklasse und gegebenenfalls das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde bereit.

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