Betriebsärztliche Grundbetreuung (GB)
Gesunde Arbeitsbedingungen entstehen dort, wo Belastungen erkannt und Schutzmaßnahmen im Betriebsalltag umgesetzt werden. Die betriebsärztliche Grundbetreuung unterstützt Unternehmen dabei, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit systematisch zu gestalten.
Wir begleiten Sie als betriebsärztlicher Dienst bei der Gefährdungsbeurteilung, beraten zu gesundheitlichen Fragen am Arbeitsplatz und stimmen die erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab – passend zu Ihrem Betrieb und den Tätigkeiten Ihrer Mitarbeitenden.
— Welche leistungen bieten wir an
Arbeitsmedizinische Beratung für Ihren Betrieb
Die Grundbetreuung richtet sich nach den Arbeitsbedingungen und den typischen Gefährdungen Ihres Betriebs. Welche Aufgaben im Einzelnen anfallen, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Gefährdungsbeurteilung
Wir unterstützen Sie dabei, gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen bei der Arbeit zu erkennen, zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dazu gehört auch die Beratung, welche arbeitsmedizinische Vorsorge aufgrund der Tätigkeiten erforderlich sein kann.
Arbeitsplatzbegehungen
Bei Begehungen verschaffen wir uns einen Eindruck von Arbeitsplätzen, Abläufen und Belastungen vor Ort. Unsere arbeitsmedizinische Sicht ergänzt dabei die sicherheitstechnische Beurteilung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Beratung von Unternehmen und Beschäftigten
Wir beraten Geschäftsführung, Führungskräfte, betriebliche Interessenvertretungen und Beschäftigte zu gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit und zu Möglichkeiten der Prävention. Die Themen ergeben sich aus den konkreten Arbeitsbedingungen.
Arbeitsplätze gesund gestalten
Ob körperliche Belastung, Ergonomie oder Arbeitsorganisation: Wir bringen arbeitsmedizinische Erkenntnisse in die Gestaltung von Tätigkeiten und Arbeitsplätzen ein und empfehlen Maßnahmen, die zur jeweiligen Arbeitssituation passen.
Zusammenarbeit im Arbeitsschutz
Wir stimmen uns mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und weiteren Beteiligten im Betrieb ab. Dazu gehören bei entsprechender betrieblicher Organisation auch die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) gem. § 11 ASiG und die Beratung zu Maßnahmen nach besonderen Vorkommnissen.
Dokumentation und weitere Planung
Wir halten unsere betriebsärztlichen Betreuungsleistungen fest, besprechen Empfehlungen mit Ihnen und prüfen gemeinsam, wo über die Grundbetreuung hinaus betriebsspezifische Unterstützung benötigt wird.
Welche Schwerpunkte sinnvoll sind, hängt von Branche, Betriebsgröße und Arbeitsbedingungen ab. Sprechen Sie uns gerne an.
Sprechen Sie uns gerne an.
— So läuft die grundbetreuung ab
In drei Schritten zur passenden Betreuung
Bedarf klären
Sie nennen uns Branche, Standorte, Beschäftigtenzahl und die wichtigsten Tätigkeiten. Wir besprechen die vorhandene Gefährdungsbeurteilung, Ihre Arbeitsschutzorganisation und den voraussichtlichen Betreuungsbedarf.
Betrieb kennenlernen und beraten
Wir verschaffen uns bei einer Begehung einen Eindruck von den Arbeitsbedingungen. Darauf aufbauend stimmen wir die betriebsärztlichen Aufgaben mit Ihnen und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ab und beraten zu geeigneten Maßnahmen.
Maßnahmen begleiten und Betreuung fortführen
Wir halten unsere Empfehlungen und Betreuungsleistungen fest und besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen. Bei Veränderungen im Betrieb oder neuen Gefährdungen prüfen wir, ob die Betreuung angepasst werden sollte.
— Welche betreuung ist erforderlich
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wird an die Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst. Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten setzt sich die Regelbetreuung aus zwei Teilen zusammen.
Grundbetreuung
Sie umfasst wiederkehrende Aufgaben des Arbeitsschutzes, etwa die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Begehungen und die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit stimmen ihre Aufgaben entsprechend dem Bedarf des Betriebs miteinander ab.
Betriebsspezifische Betreuung
Besondere Gefährdungen, Veränderungen im Betrieb oder zusätzliche Beratungsanlässe können weitere Leistungen erfordern. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Bedarf zu erkennen und die passende Betreuung festzulegen.
Vorsorge und Eignung
Welche arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist, wird im Rahmen der Betreuung mit beurteilt. Die individuelle Durchführung einer Vorsorge ist eine gesonderte Leistung im betriebsspezifischen Teil. Eignungsuntersuchungen verfolgen einen anderen Zweck und benötigen eine Grundlage, die zur jeweiligen Tätigkeit passt.
Für kleinere Betriebe gelten je nach zuständigem Unfallversicherungsträger und gewähltem Betreuungsmodell andere Vorgaben. Wir klären mit Ihnen, welches Modell für Ihren Betrieb zutrifft. Sprechen Sie uns gerne an.
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— FAQ’s
Häufig gestellte Fragen zur betriebsärztlichen Grundbetreuung
Sie ist der arbeitsmedizinische Teil der regelmäßigen Unterstützung eines Betriebs im Arbeitsschutz. Der Betriebsarzt berät insbesondere zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und wirkt an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen mit.
Die betriebsärztliche und die sicherheitstechnische Betreuung erfüllen unterschiedliche Aufgaben und werden miteinander abgestimmt. Welches Betreuungsmodell und welcher Umfang für Ihr Unternehmen gelten, hängt unter anderem von der Betriebsgröße, der Branche und den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab.
Die Beratung darüber, ob arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist, gehört zur Grundbetreuung. Die individuelle Vorsorge mit Beratung und gegebenenfalls Untersuchung wird gesondert im betriebsspezifischen Teil der Betreuung durchgeführt.
Nein. Eine Eignungsuntersuchung beurteilt gesundheitliche Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit. Ob sie im Einzelfall erforderlich und zulässig ist, muss anhand der Tätigkeit und ihrer rechtlichen oder betrieblichen Grundlage geklärt werden. Wir bieten solche Untersuchungen als eigene Leistung an.
Das hängt vom geltenden Betreuungsmodell ab. In der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten richten sich die Einsatzzeiten der Grundbetreuung nach der Zuordnung der Betriebsart zu einer Betreuungsgruppe. Die Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit werden entsprechend den betrieblichen Erfordernissen aufgeteilt.
Ja. Gerade für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Arbeitsplätze und Abläufe vor Ort kennenzulernen. Die weitere Beratung und Abstimmung planen wir passend zu Ihrem Unternehmen.
Der Arbeitgeber organisiert und finanziert die erforderliche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Für ein Angebot benötigen wir insbesondere Angaben zu Branche, Standorten, Beschäftigtenzahl und Tätigkeiten.
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