— Betriebliches Eingliederungsmanagement

Gemeinsam zurück in einen gesunden Arbeitsalltag

Nach längerer Erkrankung stellt sich häufig die Frage, wie Beschäftigte sicher und langfristig wieder in ihren Arbeitsalltag zurückkehren können.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt dabei, individuelle Lösungen zu finden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten.

— Schritt für Schritt

Zur erfolgreichen Wiedereingliederung

01

Situation betrachten

Gemeinsam wird geklärt, welche Faktoren die Rückkehr an den Arbeitsplatz beeinflussen und wo möglicherweise Unterstützungsbedarf besteht.

02

Möglichkeiten entwickeln

Auf Grundlage der individuellen Situation werden geeignete Maßnahmen und Hilfen betrachtet, die eine Rückkehr erleichtern und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen können.

03

Rückkehr begleiten

Die vereinbarten Maßnahmen können umgesetzt und im weiteren Verlauf überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

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— FAQ’s

Häufig gestellte Fragen zum BEM

Wann muss ein Arbeitgeber ein BEM anbieten?

Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, muss ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten werden.

Ist die Teilnahme am BEM verpflichtend?

Nein. Das BEM muss vom Arbeitgeber angeboten werden (§ 167 Abs. 2 SGB IX), die Durchführung erfolgt jedoch nur mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person.

Wer nimmt an einem BEM teil?

Das hängt vom individuellen Fall ab. Neben Arbeitgeber und betroffener Person können beispielsweise Interessenvertretungen, die Schwerbehindertenvertretung, eine Vertrauensperson sowie bei Bedarf der Betriebsarzt oder externe Rehabilitationsträger beteiligt werden.

Ist BEM dasselbe wie eine stufenweise Wiedereingliederung?

Nein. Das BEM ist ein umfassender Prozess, in dem geeignete Möglichkeiten für den Erhalt des Arbeitsplatzes gesucht werden. Eine stufenweise Wiedereingliederung kann eine mögliche Maßnahme innerhalb bzw. im Zusammenhang mit diesem Prozess sein.

Welche Rolle übernimmt der Betriebsarzt?

Der Betriebsarzt kann hinzugezogen werden, wenn arbeitsmedizinische Fragestellungen relevant sind. Er kann beispielsweise dabei unterstützen, gesundheitliche Anforderungen und Arbeitsbedingungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.

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BEM professionell begleiten

Ein gut strukturiertes Betriebliches Eingliederungsmanagement schafft die Grundlage für individuelle Lösungen und eine nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsalltag.
Wir unterstützen Unternehmen und Beschäftigte mit arbeitsmedizinischer Expertise im BEM-Prozess.

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