Sehfähigkeitsbescheinigung (ZfP)

Wer in der zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) arbeitet, muss Prüfmerkmale zuverlässig erkennen und beurteilen können. Für Qualifizierung und Zertifizierung u. a. nach DIN EN ISO 9712 ist deshalb ein Nachweis der Sehfähigkeit erforderlich. Wir prüfen Ihr Sehvermögen und dokumentieren das Ergebnis in einer Sehfähigkeitsbescheinigung.

— sehfähigkeitsbescheinigung für zfp-personal

Details bei der Werkstoffprüfung sicher erkennen

Bei zerstörungsfreien Prüfungen kommt es oft auf kleine Anzeigen, feine Strukturen und genaue Ablesungen an. Eine ausreichende Sehfähigkeit ist daher wichtige Voraussetzung für die Tätigkeit und die Zertifizierung von ZfP-Personal.

Wir überprüfen Ihre Sehfähigkeit anhand der für Ihren Nachweis maßgeblichen Anforderungen. Die Prüfung kann mit der Sehhilfe erfolgen, die Sie auch bei Ihrer Tätigkeit verwenden. Anschließend dokumentieren wir das Ergebnis für Sie und Ihren Arbeitgeber.

Die Untersuchung umfasst:

  • Klärung, für welche Qualifizierung oder Zertifizierung Sie den Nachweis benötigen
  • Prüfung der Sehfähigkeit mit geeigneten Sehzeichen
  • Berücksichtigung Ihrer Sehhilfe, falls Sie eine verwenden
  • Dokumentation des Untersuchungsergebnisses
  • Ausstellung der Sehfähigkeitsbescheinigung

Bringen Sie bitte vorhandene Brillen oder Kontaktlinsen sowie ein gegebenenfalls vorgegebenes Formular Ihrer Zertifizierungsstelle mit.

— farbsehen und graustufen

Sehfähigkeit passend zum Prüfverfahren beurteilen

Je nach ZfP-Verfahren müssen Prüferinnen und Prüfer auch Farben, Farbkontraste oder Graustufen unterscheiden können. Welche Unterschiede für die Tätigkeit relevant sind, hängt vom eingesetzten Prüfverfahren und den Vorgaben des Arbeitgebers bzw. der Zertifizierungsstelle ab.

Wir besprechen mit Ihnen, welcher Nachweis benötigt wird, und berücksichtigen die entsprechenden Anforderungen bei der Untersuchung. Das Ergebnis halten wir in der Bescheinigung fest. So erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation für Ihre weiteren Schritte bei Qualifizierung, Zertifizierung oder beruflicher Tätigkeit.

— FAQ’s

Häufig gestellte Fragen zur zur Sehfähigkeitsbescheinigung (ZfP)

Wer benötigt eine Sehfähigkeitsbescheinigung für ZfP?

Personen, die sich u. a. nach DIN EN ISO 9712 für Verfahren der zerstörungsfreien Prüfung qualifizieren oder zertifizieren lassen möchten, benötigen einen gültigen Nachweis ihrer Sehfähigkeit. Auch für die Aufrechterhaltung der entsprechenden Tätigkeit und Zertifizierung muss die Sehfähigkeit regelmäßig überprüft werden.

Was wird bei der Untersuchung geprüft?

Im Mittelpunkt steht die Nahsehfähigkeit: Sie müssen kleine Sehzeichen in einem festgelegten Abstand erkennen können. Je nach Prüfverfahren und Anforderungen des Arbeitgebers können auch das Unterscheiden von Farben oder Graustufen sowie das Fernsehvermögen relevant sein.

Darf ich beim Sehtest meine Brille oder Kontaktlinsen tragen?

Ja. Die geforderte Nahsehfähigkeit kann mit oder ohne Sehhilfe nachgewiesen werden. Bringen Sie Ihre übliche Sehhilfe zum Termin mit.

Wie oft muss die Sehfähigkeit überprüft werden?

Die Nahsehfähigkeit ist nach DIN EN ISO 9712 jährlich nachzuweisen. Für Farbsehen und Graustufenerkennung nennt die Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (DGZfP) ein Intervall von mindestens fünf Jahren. Maßgeblich sind zusätzlich die Anforderungen Ihrer Zertifizierungsstelle und Ihres Arbeitgebers.

Was sollte ich zum Termin mitbringen?

Bringen Sie Ihre Brillen oder Kontaktlinsen mit. Falls Ihr Arbeitgeber oder Ihre Zertifizierungsstelle ein bestimmtes Formular verlangt, bringen Sie dieses bitte ebenfalls mit. Teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung mit, für welches ZfP-Verfahren Sie den Nachweis benötigen.

— Jetzt Starten

Sie benötigen einen Sehfähigkeitsnachweis für ZfP?

Ob für eine anstehende Qualifizierungsprüfung, eine Zertifizierung oder die regelmäßige Überprüfung: Wir klären mit Ihnen, welche Angaben benötigt werden, prüfen Ihre Sehfähigkeit und stellen Ihnen die Bescheinigung aus.

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