Strahlenschutz & Röntgenverordnung
Wer beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt ist, benötigt einen besonderen gesundheitlichen Schutz. Wir unterstützen Unternehmen und Beschäftigte mit arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Beratungen rund um Tätigkeiten in strahlenexponierten Arbeitsbereichen.
— Arbeitsmedizinische Untersuchungen im Strahlenschutz
Sicherheit bei beruflicher Strahlenexposition
Bei Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung können – abhängig von Art und Umfang der Exposition – besondere arbeitsmedizinische Untersuchungen erforderlich sein.
Wir führen die entsprechenden Untersuchungen durch und beraten Beschäftigte individuell zu möglichen gesundheitlichen Belastungen und Schutzmaßnahmen.
Je nach Tätigkeit und individuellen Voraussetzungen können unter anderem folgende Bestandteile relevant sein:
- ausführliche Erhebung der Krankheitsvorgeschichte und der beruflichen Tätigkeit (Anamnese)
- körperliche Untersuchung
- Labor (Blutentnahme)
- Beurteilung des individuellen Gesundheitszustands
- Berücksichtigung der beruflichen Strahlenexposition
- Beratung zu gesundheitlichen Risiken und Schutzmaßnahmen
- Dokumentation der Untersuchungsergebnisse
— Röntgenverordnung
Sicher arbeiten mit Röntgenstrahlung
Beschäftigte, die im beruflichen Alltag mit Röntgenstrahlung arbeiten oder sich regelmäßig in entsprechenden Kontrollbereichen aufhalten, können besonderen Anforderungen an den gesundheitlichen Schutz unterliegen.
Wir unterstützen Unternehmen und Beschäftigte mit der erforderlichen arbeitsmedizinischen Betreuung und führen – abhängig von Tätigkeit und Exposition – entsprechende Untersuchungen durch. Dabei berücksichtigen wir sowohl die individuelle berufliche Belastung als auch den persönlichen Gesundheitszustand.
Unser Ziel ist es, mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und einen sicheren Umgang mit Röntgenstrahlung im Arbeitsalltag zu unterstützen.
— FAQ’s
Häufig gestellte Fragen zum Strahlenschutz & Röntgenverordnung
Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung sind u.a. für medizinisches Röntgenpersonal und Werkstoffprüfer oder Mitarbeiter in Atomkraftwerken erforderlich ist.
Der genaue Umfang richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit und Exposition. In der Regel berücksichtigen wir die gesundheitliche Vorgeschichte, den aktuellen Gesundheitszustand (durch körperliche Untersuchung und Blutentnahme) sowie die berufliche Strahlenbelastung und beraten zu möglichen gesundheitlichen Risiken.
Die frühere Röntgenverordnung (RöV) gilt seit Ende 2018 nicht mehr als eigenständige Verordnung. Die entsprechenden Regelungen wurden in das modernisierte Strahlenschutzrecht überführt und finden sich heute insbesondere im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung.
Ob eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich ist, richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit und der damit verbundenen Exposition. Dies kann beispielsweise Beschäftigte betreffen, die regelmäßig in Bereichen mit Röntgenstrahlung tätig sind.
Die erforderlichen Untersuchungsintervalle richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie der jeweiligen Tätigkeit und Exposition. Wir prüfen die individuellen Voraussetzungen und informieren Unternehmen und Beschäftigte über notwendige Folgeuntersuchungen.
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Wir beraten Sie gerne zum passenden Untersuchungsumfang und klären gemeinsam, welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen für Ihre Tätigkeit und individuelle Strahlenexposition erforderlich sind.